Wir analysieren Ihre Website auf Barrierefreiheit
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSGV
Barrierefreiheit warten Sie nicht zu lange, denn bis zum 28.06.2025 muss die Barrierefreiheit auf jeder Business Webseite umgesetzt werden.
Wer bis dahin die Vorgaben des Gesetzes nicht umgesetzt hat, gerät wieder in die Fänge der Abmahnanwälte.
Die Barrierefreiheit einer Website bezieht sich auf viele Punkte einer Website.
Die Bilder oder die Schriftgrößen sind nicht das einzige, es sind viele weitere Bereiche, die entsprechende Maßnahmen notwendig machen.
Wenn man sich durch das Internet bewegt, stellt man fest, dass viele Webseiten nicht nur nicht barrierefrei sind, sondern auch die Sichtbarkeit auf mobilen Endgeräten, besonders auf Smartphones, ist sehr oft stark eingeschränkt. Auch das gehört zur Barrierefreiheit
Worauf es bei der Barrierefreiheit explizit ankommt, finden Sie in unserem SEO E-Book.
Als weiteren Service bieten wir an, Ihre Website zu analysieren und Ihnen im Detail aufzuzeigen, in welchen Bereichen Eingriffe notwendig sind, um die Barrierefreiheit der gesamten Website zu gewährleisten.
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