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Barrierefreie Webseiten auch unter Joomla wichtig

Barrierefreie Webseiten sind auch unter Joomla wichtig, da sie den Zugang für alle Nutzer erleichtern und eine inklusive Online-Erfahrung ermöglichen. Es gibt mehrere Gründe, warum Barrierefreiheit bei der Webentwicklung, insbesondere mit Content-Management-Systemen wie Joomla, von Bedeutung ist:

1. Zugang für Menschen mit Behinderungen

  • Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen, wie z.B. Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder Hörschwierigkeiten, eine Webseite nutzen können. Techniken wie Screenreader-Unterstützung, Tastaturnavigation oder Alt-Text für Bilder sind essenziell, um den Zugang zu Informationen für alle Nutzer zu gewährleisten.

2. Rechtliche Anforderungen und Standards

  • In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die barrierefreie Webseiten verlangen, insbesondere für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. In der EU ist die Web Accessibility Directive (Richtlinie (EU) 2016/2102) eine Vorschrift, die sicherstellen soll, dass staatliche Webseiten und Anwendungen barrierefrei sind. Auch in Deutschland ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) relevant. Diese Gesetze sollen Chancengleichheit schaffen und verhindern, dass Menschen aufgrund von Barrieren vom Zugang zu digitalen Inhalten ausgeschlossen werden.

3. Erweiterung der Zielgruppe

  • Durch Barrierefreiheit wird die Webseite für eine größere Zielgruppe zugänglich. Ältere Menschen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. eine Verletzung) und Nutzer mit geringerer technischer Affinität profitieren ebenfalls von einer einfacheren Benutzeroberfläche und besser zugänglichen Inhalten.

4. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  • Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern auch das SEO einer Webseite. Die Verwendung von Alternativtexten, semantischen HTML-Elementen und klaren Strukturen hilft Suchmaschinen, Inhalte besser zu interpretieren. Dies führt zu einer besseren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen.

5. Positive Nutzererfahrung und Benutzerfreundlichkeit

  • Barrierefreie Webseiten sind oft auch für Menschen ohne Behinderungen benutzerfreundlicher. Gut strukturierte Inhalte, klare Navigation und responsive Designs sorgen für eine angenehmere Nutzung auf allen Endgeräten und fördern eine längere Verweildauer der Nutzer.

6. Joomla-spezifische Unterstützung für Barrierefreiheit

  • Joomla bietet zahlreiche Erweiterungen und Themes, die Barrierefreiheit unterstützen. Zudem ist das Joomla-Projekt bestrebt, die CMS-Kernfunktionen kontinuierlich anzupassen, um die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards zu erleichtern. Entwickler können durch Anpassungen in Joomla sicherstellen, dass ihre Seiten barrierefrei sind, ohne großen Aufwand.

Umsetzungsmöglichkeiten in Joomla

  • Templates: Joomla-Templates können so angepasst werden, dass sie barrierefreie Elemente wie skalierbare Schriftarten und kontrastreiche Farbschemata bieten.
  • Erweiterungen und Plugins: Es gibt Erweiterungen für Joomla, die zur Barrierefreiheit beitragen, wie z.B. Tools zur Anpassung der Schriftgröße, Bildschirmlesegeräte und spezielle Menüführungshilfen.
  • WCAG-Konformität: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten konkrete Richtlinien zur Barrierefreiheit. Joomla-Entwickler können sich daran orientieren, um die Website möglichst barrierefrei zu gestalten.

Zusammengefasst ist die Barrierefreiheit für Joomla-Webseiten entscheidend, um alle Nutzer anzusprechen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige, nutzerfreundliche Online-Präsenz aufzubauen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSGV was ist zu beachten:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), offiziell als „Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit im Bereich digitaler Produkte und Dienstleistungen“ bekannt, ist ein deutsches Gesetz, das am 22. Juli 2021 verabschiedet wurde. Es soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und barrierefreier gestaltet werden. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“, EAA) in nationales Recht um.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die im Rahmen des BFSG zu beachten sind:

1. Geltungsbereich und Anwendungsbereich

  • Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die sowohl online als auch offline verfügbar sind. Dazu gehören:
    • Webseiten und Apps
    • elektronische Geräte wie Computer, Smartphones, Tablets
    • Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Terminals
    • Bankdienstleistungen, E-Books und E-Book-Reader
    • E-Commerce-Websites und bestimmte Verbraucherverträge
  • Betroffen sind vor allem Unternehmen und Dienstleister, die in der EU operieren, unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht.

2. Anforderungen an die Barrierefreiheit

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies bedeutet:
    • Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).
    • Kompatibilität mit assistiven Technologien, wie Screenreadern und Bildschirmvergrößerungen.
    • Bedienbarkeit durch verschiedene Eingabemethoden, z.B. durch Tastatur und Sprachsteuerung.
    • Gestaltung von physischen Produkten (z.B. Bedienpanels an Automaten), sodass diese von Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen genutzt werden können.

3. Umsetzungsfristen

  • Die Anforderungen des BFSG müssen bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllt werden. Bis zu diesem Datum haben Unternehmen Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
  • Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist, in der die Umsetzung schrittweise erfolgen kann.

4. Ausnahmen und Erleichterungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können teilweise von den Bestimmungen ausgenommen sein, wenn der finanzielle Aufwand für die Umsetzung unverhältnismäßig hoch ist. Diese müssen jedoch die Anforderungen soweit umsetzen, wie es ihnen wirtschaftlich möglich ist.
  • Das Gesetz sieht auch Ausnahmen für bestimmte Produkte vor, wenn diese technisch nicht barrierefrei gestaltet werden können oder wenn die Barrierefreiheit die wesentliche Funktionalität des Produkts beeinträchtigen würde.

5. Überwachung und Sanktionen

  • Die Einhaltung des BFSG wird durch Überwachungsbehörden geprüft. In Deutschland sind dies hauptsächlich die Bundesländer, die entsprechende Kontrollinstanzen eingerichtet haben.
  • Unternehmen, die den Anforderungen nicht nachkommen, können mit Sanktionen belegt werden. Das Gesetz sieht Bußgelder und andere Maßnahmen vor, wenn Verstöße festgestellt werden.

6. Vorteile und Bedeutung für die Unternehmen

  • Barrierefreiheit bringt nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern auch eine breitere Nutzerbasis, einschließlich älterer Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen.
  • Durch die Implementierung barrierefreier Standards können Unternehmen ihren Kundenstamm erweitern und rechtliche Risiken vermeiden.

7. Zusammenarbeit mit Experten

  • Unternehmen, die sich unsicher sind, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen sollen, sollten mit Experten und Beratungsstellen für Barrierefreiheit zusammenarbeiten. Dies kann die Einhaltung der Richtlinien erleichtern und die Qualität der barrierefreien Gestaltung erhöhen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert Unternehmen und Dienstleister auf, bis 2025 digitale und physische Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. Es ist ratsam, die Umstellung frühzeitig zu planen und kontinuierlich umzusetzen, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und langfristige Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Wir beraten und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

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